Leistungen
Spielplätze
Freianlagen an Kindereinrichtungen, Schulhöfe und öffentliche Spielräume. Geplant von der Bestandsaufnahme bis zur Bauüberwachung.
Aufgabe
Räume zum Spielen
Bestandsaufnahme, Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung liegen in einer Hand. Zwischen Entwurf und Baustelle gibt es keine Übergabe an eine andere Person.
Auftraggeber sind Städte und Gemeinden, Kindereinrichtungen und Schulen, dazu Bauherren im Gesundheitsbereich.
Die dokumentierten Planungen reichen vom Schulhof über den Klinikinnenhof bis zum Gartenbereich an einer Grundschule.
- Schulhöfe
- Kindereinrichtungen
- Öffentliche Spielräume
- Gesundheitsbereiche
Zugang
Erreichbar, auch bei Nässe
Wo befestigte Zugänge fehlen, entstehen Trampelpfade über die Rasenflächen und die Fläche verschlammt. Der Zuweg gehört deshalb von Anfang an in die Planung, nicht in eine spätere Ausbaustufe.
In einer dokumentierten Planung war ein barrierefreier Zugang zum Schulgelände ausdrückliche Vorgabe des Auftraggebers.
Nutzung und Betrieb
Was in der Planung festgelegt wird
Sechs Entscheidungen bestimmen, wie die Fläche später funktioniert und was ihr Betrieb kostet.
Fallschutz
Die Belagsstärke folgt der freien Fallhöhe des jeweiligen Geräts. Sie wird geräteweise festgelegt, nicht pauschal für die gesamte Fläche.
Zonierung
Bereiche für verschiedene Altersgruppen werden räumlich getrennt, damit Kleinkinder nicht in die Bewegungsflächen älterer Kinder geraten.
Zuwegung
Befestigte Zugänge halten die Fläche bei Nässe nutzbar und verhindern, dass sich Wege über den Rasen einlaufen.
Unterbau und Entwässerung
Der Aufbau unter dem Fallschutz entscheidet, wie lange der Belag hält und wie schnell die Fläche nach Regen wieder bespielbar ist.
Bestand
Vorhandene Geräte, Bäume und Ausstattung werden geprüft und weitergenutzt, wo das möglich ist.
Betrieb
Schon in der Planung wird festgelegt, was der Träger später kontrollieren und pflegen muss.
Steht bei Ihnen eine Fläche an? Ort, ungefähre Größe und der gewünschte Ausführungszeitraum genügen für eine erste Einordnung.
Projekt anfragen
Aus abgeschlossenen Planungen
Drei belegte Entscheidungen
Dresden, Innenhof einer Klinik: Der alte Fallschutzbelag war schadhaft und mehrfach repariert.
Der neue EPDM-Belag liegt deshalb auf einem gebundenen Unterbau aus Dränbeton. Der Aufbau bleibt wasserdurchlässig.
Rochlitz, Grundschule: Zwei Spielbereiche mit 90 Millimeter Fallschutz, dazu ein Gartenbereich mit drei Hochbeeten und einem Komposter.
Dresden: Wege und Bankplätze wurden in Asphalttragdeckschicht mit gelblichem Natursteinsplitt ausgeführt, optisch angenähert an die sächsische Wegedecke im übrigen Park.
Planungssicherheit
Das Regelwerk
Für die Planung von Spielplätzen und Spielräumen gilt ein enges Regelwerk. Diese vier Normen bestimmen die Entscheidungen auf der Fläche.
Genannt sind Nummer und Titel ohne Ausgabestand. Maßgeblich ist jeweils die im Planungszeitraum geltende Fassung.
- DIN EN 1176
- Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Geräte und Böden auf öffentlichen Spielplätzen. Die Regelungen zu Spielplatzböden stehen seit 2008 in Teil 1.
- DIN EN 1177
- Stoßdämpfende Spielplatzböden, Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung Legt Prüfeinrichtung und Aufprallprüfung fest. Damit wird die kritische Fallhöhe eines Bodens bestimmt.
- DIN 18034-1
- Spielplätze und Freiräume zum Spielen, Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb Gilt nicht nur für ausgewiesene Spielplätze, sondern für alle zum Spielen geeigneten Flächen, etwa an Kindereinrichtungen, Schulen und in öffentlichen Grünanlagen.
- DIN 18040-3
- Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum Planungsgrundlagen für den barrierefreien Freiraum im öffentlich zugänglichen Bereich, ausdrücklich einschließlich Spielplätzen.
Der Ablauf nach HOAI
Je nach Auftrag werden die Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht. Was in welcher Phase passiert, steht ausführlich unter Leistungen im Überblick.
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Vorbereitung der Vergabe
Mitwirkung bei der Vergabe
Objektüberwachung
Objektbetreuung
Dokumentierte Referenzen
- Dresden
- Spielplatz Uniklinik Dresden
- Rochlitz
- Grundschule Bismarckstraße Rochlitz
Häufige Fragen
Wie wird die Stärke des Fallschutzes festgelegt?
Nach der freien Fallhöhe des jeweiligen Geräts. Die Stärke wird geräteweise bestimmt, nicht als ein Wert für die ganze Fläche.
Grundlage sind DIN EN 1176 und DIN EN 1177. In einer dokumentierten Planung lag der EPDM-Belag je nach Anforderung zwischen 20 und 90 Millimetern.
Können vorhandene Geräte weiterverwendet werden?
Häufig ja. In einer dokumentierten Planung wurden Federteller, Drehsitze, Sitzwürfel und eine Halbrundbank ausgebaut und neu eingeordnet, Basketballfeld und Tischtennisplatte blieben im Bestand.
Ob ein Gerät bleiben kann, entscheidet sich bei der Bestandsaufnahme in Leistungsphase 1.
Gilt die Barrierefreiheit auch auf einem Schulhof?
DIN 18040-3 gilt für den öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum, einschließlich Spielplätzen. Bei einer nicht öffentlich zugänglichen Fläche ist im Einzelfall zu klären, was davon anzuwenden ist.
Unabhängig davon war in einer dokumentierten Schulplanung ein barrierefreier Zugang ausdrücklich gefordert.
Wer kontrolliert die Anlage nach der Fertigstellung?
Die regelmäßige Kontrolle ist Aufgabe des Betreibers. Was zu kontrollieren und zu pflegen ist, wird in der Planung festgelegt.
In einer dokumentierten Planung wurden Pflege- und Wartungshinweise ausdrücklich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Eine Fläche, die bespielbar werden soll?
Beschreiben Sie Ort, Größe und Zeitrahmen. Alles Weitere klärt die Bestandsaufnahme.